Der Begriff beschreibt die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, das Eigentum an einem Grundstück zu übergeben. Ein Notar muss bei der Auflassung anwesend sein.
Der Begriff beschreibt die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, das Eigentum an einem Grundstück zu übergeben. Ein Notar muss bei der Auflassung anwesend sein.