Informationen zur Grundsteuerreform für Sie zusammengefasst

Grundsteuerreform 2022

Überblick und Hintergrund
Im Jahr 2022 steht ein Megaprojekt der Finanzverwaltung auf dem Plan: Die Reform der Grundsteuer und damit die Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland. Davon betroffen sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet, die die Wertentwicklung eines Grundstücks nicht widerspiegeln. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung. Ab 2025 muss die Grundsteuer durch die Kommunen nach neuer Regelung erhoben werden. Die entsprechenden Vorarbeiten werden vorher durchgeführt. Dafür werden im Jahr 2022 alle Grundstücke neu bewertet. Stichtag ist der 1. Januar 2022.

Was heißt das für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer konkret?
Um eine Berechnung der neuen Grundsteuer zu ermöglich, müssen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bis zum 31.01.2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bei ihrem Finanzamt einreichen und darin die erforderlichen Angaben machen. Entscheidend für alle Angaben sind die Eigentumsverhältnisse am 1. Januar 2022. Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein wurden im Juni/Juli 2022 mit einem Informationsschreiben auf die Abgabepflicht aufmerksam gemacht werden.

Welche Daten sind erforderlich?

  • Steuernummer des Grundbesitzes
    (enthalten im Informationsschreiben der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung oder auf bisherigen Einheitswertbescheiden)
  • Lage des Grundstücks
    (Adresse, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück)
  • Art des Grundstücks
    (z. B. Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstück)
  • Fläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert zum 01.01.2022
    (werden zur Erklärungsabgabe im Internet zur Verfügung gestellt: www.schleswigholstein.de/grundsteuer)
  • Baujahr
  • Wohn- und ggf. Nutzfläche
  • Garagen-/Tiefgaragenstellplätze

Elektronische Erklärung per Elster ab 1. Juli 2022
Die Erklärung ist elektronisch abzugeben. Die entsprechenden Formulare sollen ab 1. Juli 2022 im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitstehen. Dafür ist ein Benutzerkonto erforderlich. Bestehende Benutzerkonten beispielsweise für die Einkommenssteuererklärungen können auch für die Grundsteuer genutzt werden. Wer noch kein Benutzerkonto hat, kann sich kostenlos registrieren.

Ausführliche Informationen
Weitere  Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein: www.schleswig-holstein.de/grundsteuer