Eigentum

Rechtliche Zuordnung eines Grundstücks zu einer Person

Anders als „Besitz“ beschreibt „Eigentum“ die rechtliche Zuordnung eines Grundstücks zu einer Person. Erst mit seiner Eintragung im Grundbuch wird der Käufer anstelle des Verkäufers Eigentümer eines Grundstücks. Voraussetzung dafür ist, dass die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde. Erst dann kann der Notar die Eigentumsumschreibung veranlassen. Zusätzlich ist es in der Regel nötig, dass der Kaufpreis komplett bezahlt wurde.

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