Grundstück

Räumlich abgegrenzter Teil auf der Erde mit eigener Nummer im Grundbuch

Als Grundstück wird ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche bezeichnet, der im Grundbuch mit einer eigenen Nummer versehen ist. Von Ausnahmen wie dem Erbaurecht abgesehen, gehört ein Haus rechtlich zu dem Grundstück, auf dem es steht. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einem wesentlichen Bestandteil: Wird also über ein Grundstück gesprochen, ist immer auch das darauf stehende Haus gemeint.

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