Dieser von Der Firma Streif-Fertighaus errichtete Bungalow wurde ca. 1975 fertiggestellt und im Jahr 2000 um einen Wohnanbau erweitert. Insgesamt stehen ca. 100 m² ebenerdige Wohnfläche zur Verfügung, die sich auf 5 Zimmer, Diele, Küche, Abstellraum und Wannenbad verteilen.
Das ursprüngliche Haus wurde seinerzeit vollunterkellert und bietet über 6 Räume inkl. Heizungs- und Öllagerraum eine Nutzfläche von ca. 62 m².
Auf dem noch nicht geteilten Grundstück gehört eine Fertiggarage in Größe von ca. 15m² zum Angebot.
Das Grundstück ist verwachsen und muss wieder hergerichtet werden, ebenso fallen im Haus Renovierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten an.
Eine Immobilie mit Perspektive, zumal das direkte Nachbarobjekt mit erworben werden und kann und das Gesamtgrundstück dann 2279 m² groß sein wird.
Die Gemeindegröße beträgt 2.664 ha, davon entfallen 602 ha auf Waldflächen sowie eine Einwohnerzahl von 2300. Seit 1970 ist die Gemeinde Süderlügum im Raumordnungsplan der Landesregierung als ländlicher Zentralort ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2008 gehört die Gemeinde Süderlügum zum Amtsbereich Südtondern.
In der Gemeinde befinden sich die betreute Grundschule sowie die Regionalschule Südtondern. In der Trägerschaft der Kirchengemeinde befindet sich der Kindergarten. Der Brandschutz in der Gemeinde Süderlügum sowie in der Nachbargemeinde Ellhöft wird von der FF Süderlügum mit Jugendwehr übernommen.
Die wirtschaftliche Struktur der Gemeinde hat sich entschieden gewandelt. Während früher die Gemeinde von der Landwirtschaft geprägt wurde, so ist seit 1986 der Grenzhandel mit dem benachbarten Dänemark in den Vordergrund gerückt. Auch bedingt durch die Sonderregelung als Grenzort hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten hat sich Süderlügum zu einem beliebten Einkaufsort entwickelt. Insbesondere dieser Grenzhandel beschert der Gemeinde ein hohes Gewerbesteuerniveau und eine Reihe von Arbeitsplätzen.
- großer Teilkeller
- Garage
- Ölzentralheizung von 2010
-eingewachsenes Grundstück ist erweiterbar, muss aber mit gemeinsamer Zufahrt erworben werden.
- eine Grundstücksteilung ist noch nicht erfolgt
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