Resthof

Großes Grundstück mit einem Hof

Eine rechtlich feste Definition für den Begriff „Resthof“ gibt es nicht – und doch begegnet man ihm häufig bei Maklern oder Immobilienportalen. Ein Resthof in der heutigen Zeit war in der Vergangenheit ein landwirtschaftlicher Betrieb. Äcker und Ländereien sind meistens nicht mehr vorhanden, sondern nur noch das große Grundstück mit einem Hof, auf dem das Gebäude steht.

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