Erbbaurecht

Recht auf Nutzung oder Erstellung eines Bauwerks auf fremdem Grund und Boden

Das Erbbaurecht räumt einer Person das Recht ein, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu nutzen oder neu zu erstellen. Es wird behandelt wie ein Grundstück. Dadurch kann das Erbbaurecht auch veräußert oder belastet werden. Meist ist es jedoch auf 99 Jahre befristet. Zudem ist über die gesamte Laufzeit ein Erbbauzins zu entrichten.

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