Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Nebenkosten

Alle zusätzlich zur tatsächlichen Miete gezahlten laufenden Kosten einer Mietwohnung

Für den Begriff Nebenkosten gibt es keine gesetzliche Definition. Er wird oft gleichrangig mit dem Wort Betriebskosten genutzt. Er beschreibt jedoch alle laufenden Kosten einer Mietwohnung, die zusätzlich zur tatsächlichen Miete gezahlt werden müssen. Dazu zählen die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung, die Vergütung beispielsweise für die Überlassung eines Stellplatzes und diverse Zuschläge.

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