Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Lastenfreistellung

Beseitigung von Fremdbelastungen

Beim Erwerb eines Grundstücks möchte der Käufer dieses in der Regel frei von fremden Belastungen übernehmen. Das Grundbuch gibt Aufschluss darüber, wer Eigentümer der Immobilie ist und ob Rechte Dritter bestehen. Diese sind als „Belastungen“ im Grundbuch vermerkt und können beispielsweise Leitungs-, Wege-, Wohnungs- und Vorkaufsrechte sowie Grundschulden und Hypotheken sein. Der Begriff Lastenfreistellung meint also die Löschung von eingetragenen Rechten im Zuge der Grundstücksübertragung.

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