Beim Erwerb eines Grundstücks möchte der Käufer dieses in der Regel frei von fremden Belastungen übernehmen. Das Grundbuch gibt Aufschluss darüber, wer Eigentümer der Immobilie ist und ob Rechte Dritter bestehen. Diese sind als „Belastungen“ im Grundbuch vermerkt und können beispielsweise Leitungs-, Wege-, Wohnungs- und Vorkaufsrechte sowie Grundschulden und Hypotheken sein. Der Begriff Lastenfreistellung meint also die Löschung von eingetragenen Rechten im Zuge der Grundstücksübertragung.