Zwangsräumung

Räumung einer Wohnung mit Gerichtsbeschluss

Kann ein Vermieter die Räumung seiner Wohnung nur mithilfe eines Gerichtsbeschlusses durchsetzen, spricht man von einer Zwangsräumung. Diese führt der Gerichtsvollzieher durch. Nur bei Fällen besonderer Härte kann der Mieter einen so genannten Vollstreckungsschutz erwirken, der ihn temporär vor der Räumung bewahrt.

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