Nebenvereinbarungen

Nicht in der Notarurkunde festgehaltene Absprachen

Der Begriff Nebenvereinbarungen beschreibt Absprachen, die nicht in der Notarurkunde festgehalten werden. Diese sind rechtlich allerdings in jedem Fall unwirksam und können sogar zur kompletten Ungültigkeit des Grundstückskaufvertrags führen.

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