Als Miteigentümer versteht man die gemeinsamen Eigentümer eines Grundstücks. Dabei hat jeder einen ideellen Anteil. Über diesen kann der jeweilige Eigentümer unabhängig von den anderen verfügen.
Als Miteigentümer versteht man die gemeinsamen Eigentümer eines Grundstücks. Dabei hat jeder einen ideellen Anteil. Über diesen kann der jeweilige Eigentümer unabhängig von den anderen verfügen.