Mietvertrag

(Schriftliche) Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter

Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch durch zahlreiche Paragrafen mit zum großen Teil zwingenden Vorschriften geregelt. Im Allgemeinen versteht man unter einem Mietvertrag jedoch, eine gegenseitige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Darin verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die gemietete Sache (in diesem Fall eine Wohnung) zu überlassen. Als Gegenleistung erhält er die vereinbarte Miete. Die Mietverhältnisse werden in den meisten Fällen durch einen schriftlichen Vertrag festgehalten. Hat der Eigentümer eine professionelle Hausverwaltung für die Immobilie engagiert, kümmert sich diese um sämtliche den Mietvertrag betreffende Angelegenheiten.

Zurück