Lastenfreistellung

Beseitigung von Fremdbelastungen

Beim Erwerb eines Grundstücks möchte der Käufer dieses in der Regel frei von fremden Belastungen übernehmen. Insbesondere Kreditsicherheiten des Käufers (Grundpfandrechte) sollten nicht mehr vorhanden sein. Die Beseitigung etwaiger Fremdbelastungen im Lauf eines Grundstücksverkaufs bezeichnet man mit dem Begriff Lastenfreistellung.

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