Indexmiete

Berechnung der Höhe monatlich fälliger Mietkosten anhand des Verbraucherpreisindexes

Bei einer Indexmiete wird die Höhe der monatlich fälligen Mietkosten anhand des Verbraucherpreisindexes für Deutschland berechnet. Diese Art der Mietvereinbarung ist besonders in Großstädten anzutreffen, in denen die Mieten schneller steigen, als der Mietspiegel dies wiedergeben kann. Für Vermieter ist es wesentlich einfacher, die Erhöhung der monatlichen Kosten zu begründen, als in einem regulären Mietvertrag. Ist die Summe jedoch einmal festgesetzt, behält sie ihre Gültigkeit für 12 Monate. Zu bedenken ist jedoch, dass bei einem sinkenden Verbraucherpreisindex auch die Miete nach unten angepasst werden muss.

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