Denkmalschutz

Dauerhafte Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden

Denkmale dauerhaft zu erhalten und sie vor Verfälschung, Beschädigung, Beeinträchtigung und Zerstörung zu schützen, ist das oberste Ziel des Denkmalschutzes. Seine Rahmenbedingungen und rechtlichen Definitionen sind im Denkmalrecht festgehalten. Der Denkmalschutz obliegt der Verantwortung der Länder und kann auch auf Immobilien angewandt werden. Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger gibt an, dass in Deutschland rund eine Million Immobilien unter Denkmalschutz stehen. Dies bringt für Besitzer besondere Auflagen mit sich, denn sie sind verpflichtet im zumutbaren Rahmen für die Erhaltung des Gebäudes in seinem ursprünglichen Zustand zu sorgen. Damit sind Modernisierungsmaßnahmen oft nur äußert schwer möglich und regelmäßige Restaurierungen nötig. Die Immobilien sind dadurch im Unterhalt wesentlich teurer.

Zurück