Besitz

„Tatsächliche Sachherrschaft“ über einen Gegenstand

Das Wort beschreibt die „tatsächliche Sachherrschaft“ über einen Gegenstand. Beispielsweise geht bei einem Hauskauf der Besitz vom Verkäufer an den Käufer über, wenn die Schlüssel übergeben sind. Damit es hierbei nicht zu ungesicherten Vorleistungen kommt, geht der Besitzübergang in den meisten Fällen mit der Kaufpreiszahlung einher.

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