Alleinauftrag

Besondere Art des Maklervertrags

Der so genannte Alleinauftrag ist eine besondere Art des Maklervertrags. Synonym wird häufig auch der Begriff Exklusivauftrag verwendet. Wie beide Bezeichnungen bereits andeuten, sichert ein solcher Auftrag dem Makler für eine bestimmte Zeit das alleinige Recht, eine Immobilie auf dem Markt anzubieten. Er genießt quasi Konkurrenzschutz. Üblich ist dabei eine Befristung auf sechs Monate. Einzig der Verkäufer darf in dieser Zeit auch weiterhin versuchen, selbst einen Käufer für sein Objekt zu finden. Gelingt ihm dies im Zeitraum des Alleinauftrags hat der Makler trotzdem Anspruch auf die vereinbarte Provision.

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