Zufrieden? Schnack drüber!

500 EUR für Ihre Objekt-Empfehlung!

Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Empfehlen Sie uns, werden Sie Tippgeber:in und sichern Sie sich 500 EUR* für einen Hinweis!
Ein Gewinn für alle: Sie profitieren, ebenso wie Verkäufer:in.

Mit mehr als 115 Jahren Expertise sind wir Ihr idealer Partner für eine erfolgreiche Immobilienvermittlung. Wir bieten eine flächendeckende Vermarktung von Nord- bis Ostsee und haben zudem ein bundesweites Netzwerk, das Käufer:in und Verkäufer:in zusammenbringt. Verlassen Sie sich auf unsere Immobilienprofis, die maßgeschneiderte Lösungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie landwirtschaftlichen Flächen bieten.

So funktioniert es

1. Verkäufer:in werben - Weiterempfehlen lohnt sich
Erzählen Sie Freunden und Bekannten von Ihren positiven Erfahrungen mit dem Maklernteam der VR Bank Nord eG Immobilien. Empfehlungen helfen anderen Menschen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Ob Reihenhaus, Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus auf dem Land - die Makler der VR Bank Nord eG finden die passende Käuferin bzw. den passenden Käufer. Unsere Maklerin und Makler stehen in allen Phasen des Verkaufs zur Seite. Von der Wertermittlung bis hin zur Unterschrift auf dem Verkaufsvertrag beim Notar und auch danach für laufende Fragen bis zur geplanten Übergabe. Dabei zahlt sich das regionale Immobilien-Know-how unseres Maklerteams für alle Parteien aus.

2. Formular ausfüllen
Füllen Sie als Werbende bzw. Werbender das Formular aus. Senden Sie das Formular an uns:
per E-Mail: info(at)vrbanknord.de oder
per Post an VR Bank Nord eG Immobilien, Friedrich-Ebert-Straße 9, 24937 Flensburg

Unser Immobilienteam wird die Geworbene bzw. den Geworbenen nach Empfang entsprechend kontaktieren.

3. Provision erhalten*
Sollte auf Ihren Hinweis hin (im Rahmen eines qualifizierten Alleinauftrages**) eine Immobilie unter Mitwirkung unserer Maklerin bzw. Makler verkauft werden, erhalten Sie als Dankeschön eine Provision in Höhe von 500 EUR.

* Wir weisen darauf hin, dass diese Provision als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden muss.
** Alleinauftrag ist ein Auftrag der Verkäuferin bzw. des Verkäufers an die Maklerin bzw. den Makler mit der Verpflichtung der Verkäuferi bzw. des Verkäufers, keine weiteren Makler zu beauftragen sowie einer Verpflichtung der Maklerin bzw. des Maklers, den Verkauf aktiv zu betreiben.