Als Gläubiger wird im Schuldrecht jener bezeichnet, der von einem anderen (dem Schuldner), eine Leistung fordern kann.
Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.
Als Gläubiger wird im Schuldrecht jener bezeichnet, der von einem anderen (dem Schuldner), eine Leistung fordern kann.