Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Zwangsräumung

Räumung einer Wohnung mit Gerichtsbeschluss

Kann ein Vermieter die Räumung seiner Wohnung nur mithilfe eines Gerichtsbeschlusses durchsetzen, spricht man von einer Zwangsräumung. Diese führt der Gerichtsvollzieher durch. Nur bei Fällen besonderer Härte kann der Mieter einen so genannten Vollstreckungsschutz erwirken, der ihn temporär vor der Räumung bewahrt.

Zurück