Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Wohnungseigentümerversammlung

Mindestens einmal jährlich

Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern zu. In den meisten Fällen organisiert und veranstaltet ein Hausverwalter die jährlich mindestens einmal stattfindende Eigentümerversammlung. Dazu muss mit anhängender Tagesordnung schriftlich eingeladen werden. Dies sollte mindestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin geschehen. Sämtliche auf der Versammlung gefassten Beschlüsse müssen schriftlich festgehalten werden.

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