Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Verkehrssicherungspflicht

Gefahrenquellen prüfen, damit Dritte nicht geschädigt werden

Der Grundgedanke lautet: Jeder, der Gefahrenquellen schafft, muss dafür sorgen, dass Dritte davon nicht geschädigt werden. Nun mag man eine Topfpflanze nicht unbedingt als Gefahrenquelle einstufen, doch wenn sie bei Sturm nicht ordentlich befestigt ist, kann sie sich schnell dazu entwickeln. Und wird jemand durch sie verletzt, haftet der Inhaber. Deshalb gilt es immer darauf zu achten, dass lose Gegenstände im Außenbereich bei aufkommendem Sturm gut zu befestigen bzw. zu entfernen sowie scheinbar feste Dinge wie Dachziegel oder Bäume regelmäßig auf ihre Stabilität zu prüfen sind.

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