Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Untervermietung

Weitervermietung eines Teils der Wohnfläche an einen Dritten

Der Begriff Untervermietung kommt zum Tragen, wenn der Mieter einer Wohnung einen Teil seiner Wohnfläche an einen Dritten weitervermietet. Man spricht auch von einem Mietverhältnis zweiter Klasse. Im Vertragswerk sollte festgeschrieben sein, ob eine Untervermietung gestattet ist oder nicht.

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