Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Schönheitsreparaturen

Dekorative Gestaltungsarbeiten in Räumen

Schönheitsreparaturen sind alle dekorativen Gestaltungsarbeiten, die das Aussehen eines vermieteten Raumes verbessern und oberflächliche Schäden beheben. Beispiele hierfür sind das Tapezieren, Anstreichen und Kalken von Wänden, das Streichen von Heizkörpern und Rohren oder das Streichen von Fensterrahmen. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung dieser Arbeiten zuständig, meist wird diese Pflicht über den Mietvertrag jedoch auf den Mieter übertragen. Immer wieder gibt es Rechtsstreitigkeiten über die korrekte Durchführung von Schönheitsreparaturen und die exakte Formulierung solcher Klauseln im Mietvertrag. Ungültige sind etwa jene Klauseln, die starre Fristen zur Renovierung festlegen, Fachhandwerker für die Durchführung verlangen oder während der Wohndauer eine bestimmte Farbwahl bei der Wandgestaltung vorgeben.

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