Der Begriff Nebenvereinbarungen beschreibt Absprachen, die nicht in der Notarurkunde festgehalten werden. Diese sind rechtlich allerdings in jedem Fall unwirksam und können sogar zur kompletten Ungültigkeit des Grundstückskaufvertrags führen.
Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.
Der Begriff Nebenvereinbarungen beschreibt Absprachen, die nicht in der Notarurkunde festgehalten werden. Diese sind rechtlich allerdings in jedem Fall unwirksam und können sogar zur kompletten Ungültigkeit des Grundstückskaufvertrags führen.