Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Nebenvereinbarungen

Nicht in der Notarurkunde festgehaltene Absprachen

Der Begriff Nebenvereinbarungen beschreibt Absprachen, die nicht in der Notarurkunde festgehalten werden. Diese sind rechtlich allerdings in jedem Fall unwirksam und können sogar zur kompletten Ungültigkeit des Grundstückskaufvertrags führen.

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