Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Nachmieter

Mieter kann Nachmieter vorschlagen, Mietvertrag muss jedoch Nachmieterklausel beinhalten

Wenn ein Mieter vor Ende der vertraglich festgehaltenen Mietzeit aus seiner Wohnung ausziehen möchte, hat er die Möglichkeit, einen Nachmieter zu benennen. Dieser nimmt an seiner Stelle die restliche Zeit des vereinbarten Mietverhältnisses wahr. Allerdings muss der Mietvertrag eine so genannte Nachmieterklausel enthalten, damit dieses Vorgehen legitim ist. Selbstverständlich ist der Vermieter nicht gezwungen, jeden Nachmieter zu akzeptieren. Er kann Personen aus rationalen Gründen ablehnen, beispielsweise wenn mit mangelnder Zahlungsfähigkeit zu rechnen ist.

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