Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Miteigentümer

Sämtliche Eigentümer eines Grundstücks

Als Miteigentümer versteht man die gemeinsamen Eigentümer eines Grundstücks. Dabei hat jeder einen ideellen Anteil. Über diesen kann der jeweilige Eigentümer unabhängig von den anderen verfügen.

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