Wenn alle Voraussetzungen für den Kauf erfüllt sind, teilt der Notar dies dem Käufer mit. Nach Erhalt dieser Kaufpreisfälligkeit ist der Käufer verpflichtet, das Geld innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist an den Verkäufer zu überweisen. Zu den Bedingungen für den Kauf zählen unter anderem eine Vormerkung im Grundbuch zu Gunsten des Käufers sowie die Befreiung des Kaufobjekts von allen Belastungen seitens des Verkäufers.