Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Hausverwaltung

Verwaltung des Eigentums von Immobilienbesitzern

Immobilienbesitzer von Häusern, Wohnungen oder Gewerbeobjekten können einen Hausverwalter anstellen oder beauftragen, der die Verwaltung ihres Eigentums übernimmt. Der Hausverwalter kümmert sich sowohl um technische als auch kaufmännische Tätigkeiten. Zu diesen gehören unter anderem das Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen, die Erstellung aller jährlichen Abrechnungen, die Buchführung, die Kontrolle von Mietzahlungen, aber auch die Durchführung von Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Haus- und Gartenpflege.

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