Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Hausratversicherung

Absicherung von Verbrauchs-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen gegen Schäden

Eine Hausratversicherung sichert Verbrauchs-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Zudem werden Kosten, wie Aufräum-, Schutz- und Hotelkosten, die aus der Folge eines Schadens entstanden sind, gedeckt. Gebräuchlich ist auch, dass vertraglich weitere Gegenstände, wie beispielsweise Fahrraddiebstahl in die Hausratversicherung einbezogen werden können.

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