Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Gemeinschaftsordnung

Rechtliche Vereinbarung von Wohnungseigentümern einer Wohnanlage

Die rechtliche Vereinbarung unter Wohnungseigentümern einer Wohnanlage wird Gemeinschaftsordnung genannt. Sie kann wichtige Regelungen zum Sondereigentum, zur Wohnanlagennutzung, zur Stimmrecht- oder Kostenverteilung enthalten. Sie dient als Grundlage für alles, was die Wohnungseigentümer im gemeinsamen Miteinander beachten sollten. Die Gemeinschaftsordnung ist für jeden Wohnungseigentümer verpflichtend. Daher sollte ihr Inhalt vor dem Kauf einer Immobilie genau geprüft werden. Enthalten sein können: Regelungen zur Nutzung, Tierhaltung, Instandsetzung, Verwalterbestellung, Gartennutzung, Musiklautstärke etc. Für jede Änderung oder Erweiterung der Gemeinschaftsverordnung ist ein einstimmiger Beschluss der Eigentümerversammlung nötig.

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