Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Fälligkeitsmitteilung

Versand durch den Notar an den Käufer einer Immmobilie oder eines Grundstücks

Die Fälligkeitsmitteilung sendet der Notar an den Käufer, wenn dessen Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks rechtlich gesichert ist. So weiß der Käufer, dass der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt werden kann/muss.

Zurück