Untervermietung

Weitervermietung eines Teils der Wohnfläche an einen Dritten

Der Begriff Untervermietung kommt zum Tragen, wenn der Mieter einer Wohnung einen Teil seiner Wohnfläche an einen Dritten weitervermietet. Man spricht auch von einem Mietverhältnis zweiter Klasse. Im Vertragswerk sollte festgeschrieben sein, ob eine Untervermietung gestattet ist oder nicht.

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