Schreibgebühr

Vom Makler erhobener Geldbetrag für die Ausführung bestimmter Aufgaben

Das Wort Schreibgebühr bezeichnet einen Geldbetrag, den ein Makler für die Ausführung bestimmter Aufgaben erhebt, beispielsweise die Ausfertigung eines Mietvertrags. Eine Schreibgebühr darf jedoch nicht zusätzlich zu einer Provision erhoben werden, es sei denn, die dem Makler nachweislich entstandenen Kosten sind höher als eine Monatsmiete. Zudem kann der Makler eine Schreibgebühr für den Fall des Nichtzustandekommens eines Mietvertrags vereinbaren. Dadurch kann er sich nachweislich entstandene Kosten ersetzen lassen.

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