Nutzungsverhältnis

Verhältnis von Mieter und Vermieter zwischen Vertragsende und Zwangsräumung bzw. Auszug

Sollte ein Mieter über den Ablauf des Mietvertrags hinaus in einem Objekt wohnen bleiben, erhält der Vermieter laut Gesetz Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Basierend auf dieser Regelung ergibt sich der Begriff Nutzungsverhältnis. Er beschreibt das Verhältnis von Mieter und Vermieter im Zeitraum zwischen Vertragsende und Zwangsräumung bzw. Auszug. Ein Nutzungsverhältnis kann sich zudem zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie ergeben. Es entsteht, wenn beide Parteien übereinkommen, dass der ehemalige Eigentümer nach der offiziellen Besitzübergabe noch einige Zeit in dem Objekt wohnen bleibt, ohne dass ein Mietverhältnis eingegangen wird.

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