Nebenkosten

Alle zusätzlich zur tatsächlichen Miete gezahlten laufenden Kosten einer Mietwohnung

Für den Begriff Nebenkosten gibt es keine gesetzliche Definition. Er wird oft gleichrangig mit dem Wort Betriebskosten genutzt. Er beschreibt jedoch alle laufenden Kosten einer Mietwohnung, die zusätzlich zur tatsächlichen Miete gezahlt werden müssen. Dazu zählen die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung, die Vergütung beispielsweise für die Überlassung eines Stellplatzes und diverse Zuschläge.

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