Nachbarschaftshilfe

Unbezahlte, freiwillige Arbeit für einen Nachbarn

Unter diesem Begriff versteht man die freiwillige, unbezahlte Arbeit (häufig im Bereich von Haus, Garten oder Wohnung) für einen Nachbarn. Der Empfänger der Leistung darf als Dankeschön einen Imbiss, eine Kiste Bier oder ein kleines Geschenk übergeben – und kann die Kosten dafür sogar steuerlich absetzen. Denn Arbeiten, die der Erhaltung des Gebäudes dienen, können als Werbungskosten abgezogen werden. Als kritisches Unterscheidungsmerkmal zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit definiert der Zoll die Motivation zur Tätigkeit. Ist das Handeln auf die Hilfe für den Nachbarn und nicht die Belohnung ausgerichtet, besteht kein Grund zur Sorge. Sollte jedoch der monetäre Gewinn im Vordergrund stehen, so machen sich beide Parteien wegen Schwarzarbeit strafbar.

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