Messungsanerkennung

Bei Verkauf einer Teilfläche

Soll eine Teilfläche verkauft werden, wird diese zuerst vermessen. Die Ergebnisse müssen Käufer und Verkäufer anschließend in Gegenwart eines Notars vertragsmäßig anerkennen. Sollte kein Festpreis vereinbart worden sein, wir dann auch der Kaufpreis der Fläche an die Vermessungsergebnisse angepasst.

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