Unter einem Lärmprotokoll versteht man die Aufzeichnung von Ruhestörungen im Wohnbereich. Dabei sind Datum und Uhrzeit anzugeben. Das Protokoll dient Mietern zur Begründung von Mietminderungen. Eigentümer und Vermieter können es hingegen nutzen, um Unterlassungsansprüche gegen lärmintensive Nachbarn oder Gewerbebetriebe durchzusetzen.