Jahressperrfrist

Regelung zu Mieterhöhungen

Mieten dürfen in Deutschland maximal alle 15 Monate erhöht werden. Tritt eine Mieterhöhung in Kraft, muss der Mieter mindestens zwölf Monate ohne ein weiteres Mieterhöhungsverlangen wohnen können – dies regelt die Jahressperrfrist. Erst nach Ablauf dieser 12 Monate darf eine weitere Anhebung in Aussicht gestellt werden – und frühestens drei Monate später zum Tragen kommen. Nicht von dieser Sperrfrist betroffen sind Erhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen oder Steigerungen der Betriebskosten.

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