Mieten dürfen in Deutschland maximal alle 15 Monate erhöht werden. Tritt eine Mieterhöhung in Kraft, muss der Mieter mindestens zwölf Monate ohne ein weiteres Mieterhöhungsverlangen wohnen können – dies regelt die Jahressperrfrist. Erst nach Ablauf dieser 12 Monate darf eine weitere Anhebung in Aussicht gestellt werden – und frühestens drei Monate später zum Tragen kommen. Nicht von dieser Sperrfrist betroffen sind Erhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen oder Steigerungen der Betriebskosten.