Jahresabrechnung

Detaillierte Auflistung von Einnahmen und Ausgaben

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Immobilienverwalters einer Wohnungseigentumsanlage zählt die Aufstellung der Jahresabrechnung. Sie zeigt detailliert die Ausgaben und Einnahmen im Rahmen der Verwaltung des Eigentums auf. Dabei müssen die Ergebnisse für die individuellen Wohnungseigentümer in Einzelabrechnungen aufgeschlüsselt werden. Die Abrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Verwalter spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres vorgelegt werden. Sollte dies nicht geschehen kann er vorzeitig abberufen werden.

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