Gemengelage

Planung von Gewerbe- und Wohnimmobilien in einem Baugebiet

Sind in einem Baugebiet sowohl Gewerbe- als auch Wohnimmobilien geplant, so spricht man von einer Gemengelage. Oftmals entstehen durch die unterschiedlichen Interessen Konflikte – daher muss die Gemeinde bereits in der Planungsphase sorgsam die verschiedenen Anliegen berücksichtigen. Dabei gilt es, einerseits den ansässigen Unternehmen wirtschaftliche Chancen zu bieten. Andererseits muss den Anwohnern ein störungsfreies Wohnen ermöglicht werden. Unverträglich ist eine gemeinsame Nutzung beispielsweise, wenn die industrielle Nutzung mit Luftverschmutzung, Lärmbelästigung, Gewässerverunreinigung oder einem starken Verkehrsaufkommen einhergeht.

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