Finanzierungsgrundpfandrecht

Stellen einer Grundschuld als Kreditsicherheit bei Finanzierung über ein Darlehen

Wird der Kaufpreis vom Käufer über ein Darlehen finanziert, muss er eine Grundschuld als Kreditsicherheit stellen. Dabei kann bereits das Kaufobjekt selbst als Belastungsgegenstand dienen, obwohl es noch nicht Eigentum des Käufers ist. Ein Notar kann diesen Vorgang so gestalten, dass für den Verkäufer kein Risiko dadurch erwächst.

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