Die Fälligkeitsmitteilung sendet der Notar an den Käufer, wenn dessen Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks rechtlich gesichert ist. So weiß der Käufer, dass der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt werden kann/muss.
Die Fälligkeitsmitteilung sendet der Notar an den Käufer, wenn dessen Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks rechtlich gesichert ist. So weiß der Käufer, dass der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt werden kann/muss.