Baulasten

Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde

Unter Baulasten versteht man Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde hat. Dazu kann beispielsweise die Pflicht zählen, Zuwegungen und Fluchtwege freizuhalten. Diese werden in Schleswig-Holstein ins sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen, welches von den Kommunen oder der Bauaufsichtsbehörde verwaltet wird.

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