Abnahmeprotokoll

Erstelllung bei Übergabe einer Wohnung vom Mieter an den Vermieter

Ein Abnahmeprotokoll sollte bei der Beendigung jedes Mietverhältnisses erstellt werden. Denn der letzte Akt ist die Übergabe der Wohnung vom Mieter zurück an den Vermieter. Bei dieser Abnahme wird der Zustand der Wohnung, besonders die zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen, überprüft. Zudem wird kontrolliert, ob sämtliches Inventar vorhanden ist, das in Verbindung mit den Räumen gemietet wurde. Auch die Stände der Wasser-, Strom-, Gasverbrauchs-, Wärme- und Warmwasserzähler werden notiert. Darüber hinaus gilt es etwaige Schäden, die sich nicht durch normale Abnutzung erklären lassen, im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Abschließend unterzeichnen beide Parteien das Dokument. Es dient dann als Grundlage der privaten Beweissicherung für die spätere Abrechnung der Mietkaution.

Zurück