Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Bungalow

Eingeschossiges Einfamilienhaus mit einem Flachdach bzw. einem flach geneigten Dach

Als Bungalow bezeichnet man ein freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit einem Flachdach oder einem flach geneigten Dach. In Bebauungsplänen wird eine Bebauung im Bungalowstil (ohne nutzbare Dachfläche) heute nur noch sehr selten festgesetzt aufgrund der relativ hohen zu überbauenden Grundstücksfläche. Das eingeschossige Wohnen bietet allerdings optimale Voraussetzungen für barrierefreien Wohnraum.

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